Klinikbewegung
: Auch Töchter dürfen streiken

Auch die Beschäftigten der Tochtergesellschaften von Vivantes konnten am Mittwoch am Arbeitskampf teilnehmen. Wie die Gewerkschaft Verdi mitteilte, wurde der Konflikt über die Notdienstvereinbarung am Dienstagabend vor dem Berliner Arbeitsgericht beigelegt. Am Freitag hatte Vivantes den Streik durch eine einstweilige Verfügung verbieten lassen, da die Notdienstverhandlungen zu keinem Ergebnis gekommen waren. Vor Gericht wurde nun eine für „beide Seiten akzeptable“ Lösung gefunden, so Ivo Garbe von Verdi am Mittwochmorgen. Allerdings endete der erste Warnstreik der Krankenhausbewegung bereits am Mittwoch; effektiv wurden den Beschäftigten damit zwei Streiktage genommen. Verdi kündigte am Mittwoch eine Urabstimmung über einen „unbefristeten Arbeitskampf“ an, sollten die Klinikleitungen weiterhin keine Angebote unterbreiten. (taz)