Zelten gegen Massentierhaltung

Ein Protestcamp gegen Massentierhaltung darf in Cloppenburg stattfinden, entschied das Verwaltungsgericht Oldenburg am Mittwoch. Der Landkreis hatte es zuvor verboten

Das Gericht wertete auch das Camp selbst als funktionalen und symbolischen Teil der Versammlungsfreiheit

Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat ein Protestcamp gegen die Massentierhaltung im Landkreis Vechta erlaubt. Das Gericht gab am Donnerstag einem Eilantrag der Organisatoren gegen einen ablehnenden Bescheid des Landkreises statt. Der Landkreis hatte am Dienstag das geplante Protestcamp des Bündnisses „Gemeinsam gegen die Tierindustrie“ vom 12. bis zum 17. Juli abgelehnt. Die Kreisverwaltung hatte argumentiert, dass das Protestlager nicht vom Niedersächsischen Versammlungsgesetz gedeckt sei.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, eine Beschwerde zum Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht ist möglich. Ein Sprecher des Landkreises sagte, die Verwaltung wolle die Entscheidung zunächst prüfen (Az.: 7 B 2527/21).

Die Veranstalter wollen in der Gemeinde Goldenstedt eine zeltstadtähnliche Veranstaltung organisieren, bei der etwa 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer übernachten können und versorgt werden. Geplant ist der Aufbau einer Feldküche, einer Wasserversorgung, von Toilettenkabinen und Waschgelegenheiten. Ein großes Zirkuszelt soll als Versammlungsort dienen. Hinzu kommen laut Gericht unter anderem 20 Versorgungs-, Funktions- und Veranstaltungszelte, eine stationäre Lautsprecheranlage und mehrere Megafone.

Aus Sicht des Landkreises dient das Camp nicht der Meinungskundgabe, sondern der Unterbringung der Teilnehmer und der Kommunikation. Dazu meinten die Richter, dass das Camp zumindest teilweise auch eine funktionale und symbolische Bedeutung für das Versammlungsthema habe.

Auch der gewählte Standort in der Umgebung des größten deutschen Geflügelfleischproduzenten – der PWH-Gruppe (Wiesenhof) – und die mögliche Nutzung der Zelte für Workshops und den Austausch mit der lokalen Bevölkerung sei als Meinungskundgabe im Sinn einer Dauermahnwache zu sehen.

Das Veranstalterbündnis hatte im Vorfeld von einer „Verzögerungstaktik der Behörden“ gesprochen, als nach und nach sämtliche beantragte Veranstaltungsflächen abgelehnt wurden. Auf der Website des Bündnisses war allerdings auch zu lesen, dass man sich nicht einschüchtern lasse und das Camp in jedem Fall stattfinde.

Das Bündnis fordert die „Abschaffung der Tierindustrie“, die Enteignung von PHW sowie „die Umstellung der Anlagen in ökologisch verträgliche und solidarische Pflanzenproduktionsstätten unter der Selbstverwaltung der Arbeiter*innen“. (dpa/taz)