PRIVATSCHULE BLEIBT PRIVAT
: Kein Anspruch

Die Berliner Jobcenter sind nicht verpflichtet, die Kosten einer Privatschule zu bezahlen. Das Sozialgericht entschied in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil, dass eine kostenlose öffentliche Schule ausreiche, um den Bedarf an Schulbildung zu decken. Geklagt hatte ein Schüler aus dem Stadtteil Wedding, der eine Waldorfschule besucht, die monatlich 90 Euro kostet. An den öffentlichen Schulen gebe es einen hohen Anteil von Ausländern, die schlecht Deutsch sprächen – das hemme seine Entwicklung, argumentierte der Schüler, der selbst ausländische Wurzeln hat. (dpa)