Cannabis als Medizin

Klage abgelehnt: Bundesverfassungsgericht öffnet keinen Weg zur legalen Nutzung für therapeutische Zwecke

FREIBURG taz ■ Der medizinische Gebrauch von Marihuana bleibt vorerst strafbar. Das Bundesverfassungsgericht lehnte gestern die Beschwerde eines Kranken aus prozessualen Gründen ab. Der Mann aus Nordhorn litt aufgrund eines Motorradunfalls an starken Schmerzen. Auf Empfehlung seines Arztes linderte er diese mit Haschischöl und Marihuana. Bei der Einfuhr aus den Niederlanden wurde er erwischt und zu einer Geldstrafe verurteilt. Dagegen klagte er. Es sei unverhältnismäßig, wenn Kranke nach dem Betäubungsmittelgesetz bestraft werden.

Karlsruhe lehnte Verfassungsbeschwerde des Mannes nun aber ab. Der Mann habe es versäumt, eine Ausnahmegenehmigung beim Bundesinstitut für Arzneimittel in Bonn zu beantragen. Auf diesen Weg hatte das Gericht in einem ähnlichen Fall schon vor fünf Jahren hingewiesen.

Seither haben viele Kranke in Bonn eine Erlaubnis zum medizinischen Gebrauch von Cannabis beantragt – doch alle Anträge wurden abgelehnt. Demnächst will das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im Fall eines MS-Kranken entscheiden, ob dieser Anspruch auf eine Ausnahme vom strikten Drogenverbot hat.

Auch der Motorradfahrer erhielt jetzt einen abschlägigen Bescheid aus Bonn. Als Alternative zur Nutzung der verbotenen Naturprodukte verwies man ihn auf die Möglichkeit, Dronabinol zu kaufen, das auch den Wirkstoff THC enthält. Doch das Medikament ist viel teurer, und die Kasse des Mannes, die DAK, will die Kosten nicht übernehmen. Auch dagegen klagt der Kranke. Demnächst will das Sozialgericht Lübeck entscheiden. Auf all diese Probleme geht Karlsruhe in dem gestrigen Beschluss mit keinem Wort ein. CHR

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