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Homöopath bleibt zurecht ungebildet

Als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen hat das Oberverwaltungsgericht den Normenkontrollantrag eines Homöopathen gegen die neue Weiterbildungsordnung Bremer Ärzt*innen, die seit Juli 2020 gilt. Der Kläger wähnt sich in seiner freien Berufswahl eingeschränkt, weil aus ihrem Katalog die Zusatzweiterbildung auf dem Gebiet der Homöopathie gestrichen worden war. Grund dafür war, dass es für Homöopathie wie in einem Glaubenssystem zwar Lehrsätze, aber keine naturwissenschaftlichen Erkenntnisse gibt, die als Lernziel hätten definiert werden können. (taz)