korrekturen und klarstellungen
: Haftbefehl im kühlen Frühling

Am 25. März schrieben wir in dem Artikel „Corona-Protest mit Brandsatz“ über einen Brandanschlag auf das Rathaus Delmenhorst, die Staatsanwaltschaft Oldenburg habe einen Haftbefehl gegen den Tatverdächtigen verhängt. Tatsächlich verhängte den Haftbefehl das Amtsgericht Delmenhorst auf Antrag der Staatsanwaltschaft.

Am 1. Juni meldeten wir auf Seite 6, der Frühling 2021 sei 7,2 Grad zu kühl gewesen. So kalt war es nun auch wieder nicht. Es war mit durchschnittlich 7,2 Grad aber immerhin 1,7 Grad kühler als in der Vergleichs­periode 1991 bis 2020.