Auch mal spontan laden

E-Autos zu betanken, soll unkomplizierter werden. Doch die neuen Vorgaben der Ladesäulenverordnung sorgen nicht gerade für Begeisterung

Wer sein Elektroauto an öffentlich zugänglichen Ladesäulen lädt, soll künftig einfacher bezahlen können. Dazu hat das Kabinett am Mittwoch eine Novellierung der Ladesäulenverordnung auf den Weg gebracht. Diese sieht vor, dass Be­trei­be­r:in­nen von Ladesäulen künftig mindestens eine kontaktlose Zahlung mit gängiger Debit- und Kreditkarte anbieten müssen. Die Regelung gilt für alle Ladesäulen, die ab dem 1. Juli 2023 in Betrieb genommen werden, schon betriebene Ladesäulen müssen nicht nachgerüstet werden. Die Verordnung soll dazu beitragen, ein einheitliches europäisches Bezahlsystem bei Ladesäulen zu etablieren.

Damit könnten nun auch Menschen ohne Smartphone jederzeit an den Säulen Strom laden und bezahlen, hieß es aus dem Bundeswirtschaftsministerium. Zudem werde so das grenzüberschreitende Laden und Bezahlen an Ladesäulen ermöglicht – die Kreditkarte sei überall einsetzbar.

Kri­ti­ke­r:in­nen fürchten nun aber zusätzliche Kosten für Kun­d:in­nen und Anbieter sowie Verzögerungen beim Ausbau des Ladesäulen-Netzes. Der Verband der Automobilindustrie monierte, dass die meisten Kun­d:in­nen bereits vertragsbasiert laden oder digitale Bezahlsysteme nutzen würden – der „Bedarf für ein terminalbasiertes Bezahlen“ sei deshalb wohl auch in Zukunft gering.

Auch aus der Opposition kamen kritische Töne: Der Entwurf gehe in die richtige Richtung, sagte Grünen-Fraktionsvize Oliver Krischer, setze aber falsche Prioritäten. „Mit der einheitlichen Vorschrift für EC-Karten wird auf ein altes Pferd gesetzt, was nicht unbedingt noch in 10 Jahren auf dem Markt sein könnte“, kritisierte er. „Warum man nicht ein einheitliches elektronisches Zahlverfahren vorschreibt, was zudem deutlich billiger ist, bleibt das Geheimnis von Peter Altmaier.“

Die Änderung der Ladesäulenverordnung umfasst neben den Bezahlvorgaben auch eine Datenschnittstelle für Nutzerinformationen und Vernetzung. Alle Ladesäulen, die ab dem 1. März 2022 in Betrieb genommen werden, sollen demnach Teil eines Systems sein, in dem Standortinformationen und dynamische Daten übermittelt werden können. So sollen Fah­re­r:in­nen dann immer auf dem Laufenden sein, wo freie Ladesäulen verfügbar sind. (dpa)