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Test nicht an der Schule

Ein Grundschüler muss sich nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts nicht an seiner Schule auf Corona testen lassen, um am Präsenzunterricht teilnehmen zu dürfen. Es reiche ein negatives Ergebnis aus einem anerkannten Schnelltestzentrum, das maximal 24 Stunden alt sei, heißt es in dem Beschluss vom 29. April. Die Schulbehörde hat gegen die Eil-Entscheidung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch sagte. Der Schüler hatte sich zu Hause testen lassen und der Schule nur das Ergebnis mitteilen wollen. Einen solchen Selbsttest akzeptierte das Verwaltungsgericht nicht. (dpa)

Demo für freies Palästina

Eine Demonstration von Unterstützern eines freien Palästinas hat am Mittwoch für Behinderungen in der Innenstadt gesorgt. Nach Angaben der Polizei versammelten sich etwa 200 Menschen im Stadtteil St. Georg, außerdem zählte sie rund 150 Autos. Die Beamten hinderten den Zug an der Abfahrt. (dpa)

Erste Kulturorte öffnen

Gedenkstätten und die staatlichen Museen in Hamburg dürfen ab kommendem Dienstag wieder öffnen. Unter Wahrung strenger Hygienekonzepte und Teststrategien sind kleine Besuchermengen laut Kulturbehörde zulässig. Anmeldungen sind ab Montag möglich. (taz)