Schulden gebremst

RECHT Schuldenbremse soll in die Landesverfassung. Linke kritisiert Sparzwang als „Zukunftsbremse“

Eher legt sich ein Mops eine Wurstkollektion zu, als dass Politiker freiwillig sparen

Die Bremische Bürgerschaft hat gestern in erster Lesung die Änderung der Landesverfassung verabschiedet. Im Artikel 131a soll es in Zukunft heißen: „Der Haushaltsplan ist grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen.“

Zu Grundsätzen gibt es immer Ausnahmen – zum Ausgleich „konjunkturbedingter Defizite“, zum „vorübergehenden Finanzbedarf infolge von Naturkatastrophen“ oder aufgrund „einer auf höchstens vier Jahre befristeten Anpassung an eine strukturelle, auf Rechtsvorschriften beruhende und dem Land nicht zurechenbare Änderung der Einnahme- oder Ausgabesituation“. Das soll allerdings erst nach dem Jahre 2019 gelten, bis dahin hat Bremen einen mit dem Bund vereinbarten Konsolidierungskorridor. Im laufenden Jahr sind 600 Millionen Euro Kreditaufnahme geplant.

Max Liess für die SPD erklärte, dass der Schuldenabbau Bremens nur gelingen könnte, wenn zum Beispiel der Vorschlag des Hamburger Bürgermeisters Olaf Scholz, den Solidarzuschlag ab dem Jahre 2019 für die Altschulden-Hilfe zu verwenden, greife. Klaus-Rainer Rupp (Linkspartei) nannte die Schuldenbremse eine „Zukunftsbremse“, weil heute schon deutlich sei, dass die Kürzungen auf Kosten der Zukunft gehe. Hermann Kuhn (Grüne) zitierte dagegen Joseph Schumpeter, der gesagt habe, eher lege sich ein Mops eine Wurstkollektion zu als eine demokratische Regierung eine Budgetreserve. Nur durch äußeren Zwang könnten sich Politiker bei ihren Ausgaben Zügel anlegen.

Finanzsenatorin Karoline Linnert (Grüne) betonte, dass die Bremer Schuldenbremsen-Klausel nur das in die Landesverfassung aufnehme, was sowie nach Bundesgesetz gelte. Dennoch sei der symbolische Akt, dass Bremen das übernehme, ein wichtiges politisches Signal.  KAWE