KOMMENTAR: HENNING BLEYL ÜBER DAS LANDESMEDIENGESETZ
: Keine Glanzleistung

Man muss kein Freund der Privatsender sein, um festzustellen: Dass sie bei der Neufassung des Landesmediengesetzes nicht angehört wurden, obwohl ihre Belange dort substanziell geregelt werden, ist unerhört. Hier paart sich Ignoranz mit selbst verschuldetem Zeitdruck: Damit der Landesmedienrat im September nach Maßgabe der Novelle neu gewählt werden kann, hat RotGrün den Gesetzentwurf im Rekordtempo durchs parlamentarisch Verfahren geschickt.

Dabei wurde nicht nur die Medienwirtschaft düpiert, sondern auch der Kulturbereich und eher „stille“ Institutionen wie die Anwaltskammer: Deren Vertretern, die sich durchweg durch Expertise und Engagement auszeichnen, im ersten Anlauf den Stuhl vor die Tür zu setzen, ist – mindestens – unklug. Die Sitzungsgelder sind beileibe nicht so lukrativ, als dass man sich den Einsatz solcher Akteure einfach verscherzen könnte.

Unter dem Zeitdruck litt auch die Qualität des Gesetzestextes – was umso bedauerlicher ist, als dieser auch einiges Gutes enthält. Rot-Grün hätte sich mit dem bundesweit ersten Landesmediengesetz schmücken können, dass Muslime institutionell einbezieht – wenn das Gesetz denn insgesamt konsistent wäre. So aber wird insbesondere die angestrebte Staatsferne durch allerlei neue Rechtsaufsichten der Senatskanzlei konterkariert.

Trotz der kurzfristigen Änderungen ist das Ergebnis eine Novelle, von der alle Akteure wissen, dass sie bald möglichst wieder novelliert werden muss: etwa, um den nach den Querelen nun aufgeblähten Medienrat sinnvoll zu verkleinern. Er soll auch „fachlicher“ sein, ist zu hören. Die dennoch ausgeschlossenen Schriftsteller und Drehbuchautoren könnten sich ja über den DGB in den Rat wählen lassen, ist ebenfalls zu hören. Der aber hat einflussreichere Einzelgewerkschaften. Unterm Strich beinhaltet die Novelle eine ungeklärte Gemengelage aus Interessensansprüchen – und ist sicher keine Glanzleistung.