Mediengesetz verabschiedet

MEDIEN-VIELFALT Die Bürgerschaft beschließt ein neues Landesmediengesetz, über dessen neuerlichen Novellierungsbedarf bereits Einigkeit besteht

Die Bürgerschaft hat das neue Landesmediengesetz in zweiter Lesung verabschiedet. Es betont die Wichtigkeit von Medienkompetenz-Vermittlung und Staatsferne. Wie eindeutig die Mängel der zunächst vorgelegten Gesetzesfassung waren, zeigt die seltene Einmütigkeit in der Bürgerschaft: Unmittelbar vor Verabschiedung wurden zwei Änderungsanträge beschlossen, die von SPD, Grünen und CDU getragen wurden.

Dadurch sind die zunächst ausgeschlossenen Kulturvertreter zum Teil doch wieder im Landesmedienrat vertreten – dieser entscheidet unter anderem über die Frequenzvergabe an private Sender und kontrolliert deren Programme. Außerdem sind die Restriktionen gegenüber der Landesmedienanstalt etwas gelockert. Sie darf beispielsweise nun doch wieder drei Zehntel ihres jährlichen Haushaltsvolumens als Rücklage bilden.

Für die Handlungsfähigkeit der Anstalt ist das nicht unerheblich, da es in der Vergangenheit wiederholt zu Zuweisungs-Verzögerungen seitens Radio Bremen kam. Der Sender ist staatsvertraglich verpflichtet, 1,9 Prozent der GEZ-Gebühren der Landesmedienanstalt weiterzuleiten. Das GEZ-Aufkommen wird sich durch die Umstellung auf eine haushaltsbezogene Abgabe allerdings spürbar verringern.

Ein weiterer gemeinsamer Änderungsantrag hat die Stärkung des Bremer Filmbüros zum Ziel, das vor allem kleine und unabhängige Produktionen fördert. Die medienpolitischen Sprecher der Koalition, Antje Grotheer (SPD) und der Grüne Carsten Werner, äußerten sich zufrieden über die Gesetzesnovelle – auch, wenn deren Vorläufigkeit offen zutage trat. Denn: Die Frage, welche Gruppen „gesellschaftlich relevant“ seien und deswegen Vertreter in den Landesmedienrat entsenden dürfen, ist laut Werner „eine demokratische und kreative Herausforderung“. Werner: „Die Diskussion darüber soll jetzt losgehen.“

Auch Grotheer forderte eine entsprechende Debatte ein. Deren Früchte können allerdings frühestens in vier Jahren geerntet werden. Bis dahin wird der nach dem neuen Reglement zu wählende Rat amtieren.

Mit mindestens 30 Mitgliedern ist er deutlich größer als bisher. „Bei der nächsten Novellierung muss er sehr viel kleiner und fachlicher werden“, forderten Vertreter von CDU und Linkspartei – die trotzdem auf eine Opposition zum Gesetz verzichteten.  HENNING BLEYL