brief des tages
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Pseudokorruptionsjäger

„Neue Transparenzregeln“,

taz vom 27/28. 3. 21

Noch 2013 hatte der Bundestag eine Veröffentlichung von Nebeneinkünften der Abgeordneten abgelehnt. Noch 2016 hatten sich laut Umfrage von „Abgeordnetenwatch“ 90 Prozent der CDU-Abgeordneten, 74 Prozent der FDP-Abgeordneten, 30 Prozent der grünen und linken Abgeordneten und 27 Prozent der SPD-Abgeordneten gegen ein solches Gesetz ausgesprochen. Elf Jahre brauchte deshalb der Bundestag auch zur Ratifizierung einer UN-Konvention gegen Korruption. Noch im Dezember 2020 hatte der Europarat eine Frist gesetzt: Bis spätestens April 2022 ist dem Europarat vorzulegen, wie die verbindlichen Empfehlungen zur Korruptionsbekämpfung endlich umgesetzt werden. Denn bislang geschieht hier nur eine Pseudokorruptionsbekämpfung. Auch das lange geforderte Gesetz zur Bestrafung von Abgeordnetenbestechung ließ lange auf sich warten: Während 193 UN-Staaten weltweit die Abgeordnetenbestechung längst wirksam unter Strafe gestellt hatten, ließ sich Deutschland nach wiederholten Mahnungen dafür 11 Jahre Zeit bis 2016 und hatte so lange keine Antikorruptionsgesetzgebung

Wilhelm Neurohr, Haltern am See