rechnungen begleichen
: Vorbildliche Zahlungsmoral

Mittelständische Unternehmen in Hamburg sollen nicht länger unter der Zahlungsmoral der Stadt zu leiden haben. Finanzsenator Wolfgang Peiner (CDU) hat nun Maßnahmen getroffen, durch die verhindert werden soll, dass die Stadt beauftragten Firmen den Lohn vorenthält und diese dadurch in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Insbesondere steht für „Härtefälle“ künftig das Amt für Bezirke und Verwaltungsreform der Finanzbehörde als Ansprechpartner zur Verfügung.

Anlass für die Maßnahme bot ein Fall, der im Juni für Aufsehen sorgte. Da verurteilte das Amtsgericht einen Straßenbauingenieur zu einer Geldbuße, weil er seine Umsatzsteuer nicht bezahlt hatte – und entschuldigte sich gleichzeitig für das Urteil (taz berichtete). Denn die Stadt, an die die Steuer zu zahlen war, hatte die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmers selbst herbeigeführt: Sie hatte ihn auf mehreren offenen Rechnungen für Straßenarbeiten sitzen lassen, aber dennoch Umsatzsteuer für die nicht beglichenen Rechnungen verlangt. „Wir bedauern, Ihnen mitteilen zu müssen, dass unsere Haushaltsmittel ausgeschöpft sind“, hatte das Bauamt dem Unternehmer zur Begründung mitgeteilt.

„Die Zahlungsmoral der Stadt und all ihrer öffentlichen Beteiligungen muss vorbildlich sein“, mahnt nun der Finanzsenator. Der Mittelstand sei „das Rückgrat der Wirtschaft in Hamburg“ und dürfe nicht über eine nachlässige Zahlungsmoral belastet werden. Nach Bekanntwerden des Falles des Straßenbauingenieurs hatte Peiner die Bezirksämter und Fachbehörden in einem Schreiben angemahnt, städtische Aufträge fristgemäß zu bezahlen. Nun hat er zusätzlich eine Trennung zwischen Auftragsvergabe und Abrechnung verfügt. Dadurch soll eine „sachgerechtere Abwicklung“ der Aufträge gewährleistet werden. EE