Virenzüchter, aufgepasst!

Jetzt geht’s euch an den Kragen, ihr verdammten, elenden Computer-Halunken

Die Experten schlagen außergewöhnlich grausame Strafen für die Täter vor

Was sind das bloß für Nieten, die von Eckernförde, Kirgisien, Kanada oder Nigeria aus im stillen Elendskämmerlein gezüchtete Computerviren auf die Rechner der Menschheit loslassen – Viren, die nur darauf aus sind, möglichst großen Schaden anzurichten, wahllos jedermann das rechnerische Mobiliar zu zertrümmern, den Opfern den letzten Notgroschen zu entwinden und ihnen zum Abschied herzhaft in die Bratpfanne zu scheißen? Und wie kann man solchen Einbrechern und Marodeuren das Handwerk legen?

Mit dieser Frage hat sich in der Evangelischen Akademie Bad Boll am vergangenen Wochenende ein Expertenteam aus Kriminalisten, Computerspezialisten und Sozialpsychologen befasst. „Wind“ von der Tagung hatte leider auch der notorische Friedensforscher Horst-Eberhard Richter bekommen. Er reiste, obwohl er gar nicht eingeladen worden war, kurzentschlossen an, mit umfangreichem Tross, begehrte vergeblich Einlass und Rederecht, schlug dann Alarm bei dpa und amnesty international und bequemte sich nur unter Protest dazu, das Hausverbot des Direktors der Evangelischen Akademie zu akzeptieren, sich zu trollen, auf einem 16 Kilometer vor den Toren Bad Bolls gelegenen Campingplatz in sein Einmannzelt zu kriechen und dort ausnahmsweise einmal den Schnabel zu halten.

In Abwesenheit des leider äußerst unbequem untergebrachten Querdenkers gelangte das Expertenteam schließlich zu der Auffassung, dass es hohe Zeit sei, dem Deutschen Bundestag eine drastische Verschärfung der Strafen für das Programmieren von Computerviren zu empfehlen: Im Strafgesetzbuch sei dafür zwischen den Paragrafen 127 („Bildung bewaffneter Haufen“) und 129 („Bildung krimineller Vereinigungen“) noch etwas Platz. Der Bundestag, das fordern die Tagungsteilnehmer in einer Grundsatzresolution, möge beschließen, dass überführte Ausbrüter von Computerviren in der Fußgängerzone ihrer jeweiligen Heimatstadt in Halseisen geschlossen, bis zum Erbrechen mit Putenfleischwurst, Zuckerspeck und Lakritze gefüttert und Kopfhörer aufgesetzt bekommen sollten, aus denen von morgens bis abends gedankenarme Politschnulzen von Blumfeld scheppern.

Ratsam sei es auch, den überführten Tätern dabei von Freiwilligen aus der Sadomasoszene mit geschmacklos bedruckten Fußabtretern den Rauch aus einem Feuer zuwedeln zu lassen, das sowohl mit aussortierten rumänischen Lkw-Reifen als auch mit zusammengefegten Nasenhaaren aus den Badezimmern eingefleischter PDS-, DVU- und NPD-Wähler aus Mitteldeutschland gespeist und beständig am Schwelen gehalten wird.

Des Weiteren wird vorgeschlagen, Virenzüchtern zur Buße lebenslänglich 15 Stunden täglich Giraffenhälse schrubben zu lassen, in glühender Hitze, mit anschließender Sicherheitsverwahrung in kneifender, sechs Nummern zu kleiner Reizwäsche aus dem Angebot eines Versandhandels für Gummifetischistenbedarf. Nur gerecht – diese Auffassung wurde verschiedentlich vertreten – sei es auch, die Delinquenten auf einem unwirtlichen, von enormen Feuerquallenschwärmen umzingelten Eiland auszusetzen und als modernstes Kommunikationsmittel drei analoge, mit Paketschnur verbundene Schuhcremedosenpaare über der Insel abzuwerfen.

In eine ähnliche Richtung zielt der Vorschlag, die Täter mit Gänsefederkiel und Tinte manuell den gesamten Briefwechsel zwischen Goethe und Schiller Wort für Wort abschreiben und jeden einzelnen Brief von der jeweiligen damaligen Adresse des jeweiligen Absenders an die jeweilige damalige Adresse des jeweiligen Adressaten spedieren zu lassen. Per pedes, versteht sich. In zeitgenössischen Holzclogs. Selbstverständlich dürften dabei nur die bereits in der Goethezeit gängigen Routen durchwandert werden, und allen Opfern, die nachweislich von Computerviren geschädigt worden seien, solle es freistehen, Banden zu bilden, die den BriefträgerInnen unterwegs auflauern und ihnen aus dem Unterholz durch Pusteröhrchen Papierkügelchen an die Birne schießen dürften. Der Durchmesser und die chemische Zusammensetzung der Papierkügelchen wären dann noch eigens durch ein Bundesgesetz zu regeln. Sollte das Gericht eine besondere Schwere der Schuld feststellen, müsse der Briefwechsel zwischen Goethe und Schiller in Keilschrift auf Tontafeln dupliziert und befördert werden.

Tja, nun geht’s euch an den Kragen, ihr verdammten Hacker! Mit dem Hinterteil umstoßen, was andere mit den Händen aufgebaut haben, das könnt ihr ja schon. Jetzt aber könnt ihr euch auf etwas gefasst machen.

GERHARD HENSCHEL