AKTENVERNICHTUNG
: Schaar rügt Verfassungsschutz

HAMBURG | Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat das Bundesamt für Verfassungsschutz wegen der Vernichtung von Akten im Zusammenhang mit den Neonazi-Morden gerügt. Es gebe keinerlei gesetzliche Prüffristen für Akten. Die Aussage, diese Akten hätten aus datenschutzrechtlichen Gründen vernichtet werden müssen, sei für ihn völlig unverständlich, sagte Schaar der FTD. Es gebe nur die Vorschrift zur Sperrung von Akten, keine „Aktenvernichtungsverpflichtung“. (afp)