EILVERFAHREN ZUM EURORETTUNGSPAKET
: Karlsruhe fällt Urteil erst am 12. September

KARLSRUHE | Das Bundesverfassungsgericht wird sein Urteil im Streit um Eilklagen zum Eurorettungspaket erst am 12. September verkünden. Dies teilte das Gericht gestern in Karlsruhe mit. Es wird erwartet, dass die Richter wegen des Zeitdrucks bei der Bewältigung der Eurokrise schon dann deutlich machen, ob Fiskalpakt und Rettungsschirm ESM verfassungsgemäß sind.

Das Gesetz für den Rettungsschirm ESM sollte ursprünglich am 1. Juli in Kraft treten, wurde aber wegen mehrerer Anträge auf eine einstweilige Anordnung verschoben. Mit den Eilanträgen wollen die Kläger verhindern, dass Bundespräsident Joachim Gauck die von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Ratifizierungsgesetze für ESM und Fiskalpakt unterzeichnet, noch bevor das Verfassungsgericht in der späteren Hauptverhandlung in der Sache entscheidet. Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle hatte bereits in der mündlichen Verhandlung vergangene Woche angedeutet, dass über mehr als die in Eilverfahren übliche reine Abwägung der Folgen einer einstweiligen Anordnung entschieden werde. (afp)

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