EU-REFORMVERTRAG
: Karlsruhe gibt Weg frei für Lissabon

FREIBURG | Das Bundesverfassungsgericht und Bundespräsident Horst Köhler haben jetzt den Weg für die deutsche Ratifikation des EU-Reformvertrags freigemacht. Karlsruhe wies am Dienstagnachmittag eine Verfassungsbeschwerde des früheren Thyssen-Chefs Dieter Spethmann zurück. Er hatte unter anderem einen völkerrechtlichen Vorbehalt gefordert. Deutschland solle gegenüber den EU-Partnern erklären, dass der Lissabonvertrag in Deutschland nur so gilt, wie ihn das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom Juni interpretiert hat.

Auch Linke und CSU hatten im Bundestag einen solchen Vorbehalt gefordert. Karlsruhe stellte jetzt klar, dass „kein verfassungsrechtlicher Bedarf“ für einen solchen bestehe. Das Gericht habe im Juni entschieden, dass die deutsche Zustimmung zum Reformvertrag mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die weitere EU-Integration unterliege nun der Verantwortung von Bundestag und Bundesrat. Karlsruhe entschied bereits fünf Tage nach Eingang von Spethmanns Klage. Nur einen Tag später unterzeichnete gestern Bundespräsident Köhler die Begleitgesetze. CHR