Demografischer Wandel gelöscht

NOVELLE Flexibler, selbstständiger – und älter: Niedersachsen hat ein neues Feuerwehrgesetz

Niedersachsen hat ein neues Brandschutzgesetz. CDU, SPD und FDP stimmten gestern im Landtag für die Reform der 34 Jahre alten Paragrafensammlung, die die Rahmenbedingungen für die Feuerwehrarbeit im Land regelt. Das bisherige Gesetz stammte aus dem Jahr 1978 und war damit eines der ältesten in Deutschland. Grüne und Linke stimmten gegen das Gesetz: Aus ihrer Sicht gehen die Neuerungen nicht weit genug.

Künftig ist es Männern und Frauen etwa erlaubt, in zwei Feuerwehren – am Wohn- und am Arbeitsort – Mitglied zu sein. Auch Berufsfeuerwehrleute können sich künftig parallel ehrenamtlich bei der Freiwilligen Feuerwehr engagieren. Die Altersgrenze für aktive Mitgliedschaften wird zudem von 62 auf 63 Jahre angehoben. Kommunen können ferner die Kosten für Brandschutzauflagen besser an Bauträger weitergeben. Die SPD hatte eine flexiblere Altersgrenze gefordert, konnte dafür aber keine Mehrheit finden.

„Es ist ein sehr gutes Zeichen, wenn mit einer breiten Mehrheit das neue Gesetz verabschiedet wird“, sagte Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU). Ziel der Neuerungen sei es, dem Mitgliederschwund bei vielen Feuerwehren zu begegnen und trotz des demografischen Wandels den Brandschutz zu sichern, so Schünemann.

Auch aus der Sicht von Landesfeuerwehrpräsident Hans Graulich ist das neue Gesetz trotz kleinerer Mängel eine deutliche Verbesserung. Besonders lobte Graulich im Gespräch gegenüber der Deutschen Presse-Agentur die neue Kompetenz, welche die Einsatzleitung der Feuerwehren künftig hat: „Jetzt steht erstmals im Gesetz, Feuerwehr führt Feuerwehr.“

Die Einsatzkräfte der Feuerwehr seien somit nicht mehr anderweitig weisungsgebunden, etwa durch die Polizei. Ein Großteil der Mitglieder sei jedoch gegen die Erhöhung der Altersgrenze gewesen, es habe aber auch Stimmen für eine Anhebung auf 67 gewesen, sagte Graulich.  (dpa)