leserInnenbriefe
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Betriebsrat ist geschützt

„… und raus bist du!“,

taz Bremen vom 15. 2. 21

„Und raus bist du?“ Eben nicht! Der Artikel erweckt den Eindruck, dass Betriebsräte bei Kündigungen nicht besser geschützt sind als andere. Das stimmt aber nicht. Kündigungen von Mitgliedern des Betriebsrats sind nur erlaubt, wenn der Betriebsrat vorher ausdrücklich zugestimmt hat. Das gilt sogar dann, wenn sie in der Sache völlig berechtigt wären. Etwa wenn der Arbeitgeber ohne Notwehrlage verprügelt worden wäre. Der Arbeitgeber hat nur die Möglichkeit, sich vom Gericht quasi die Erlaubnis zur Kündigung erteilen zu lassen. Die bekommt er aber nur bei wirklich wichtigen Gründen. Betriebsratsmitglieder haben einen hohen gesetzlichen Kündigungsschutz. Das ist auch nötig und gut so.

Adolf Claussen, Bremen

Regieren heißt Anpassen

„Die Kliniken sollen bluten“,

taz Bremen vom 17. 2. 21

Wenn man mitregiert, kommt das fast zwangsläufig heraus. Vielleicht hat man mehr Chancen auf Veränderungen doch, wenn man Opposition bleibt. Naturgemäß tendiert jeder Parteiapparat zum Regieren. Es ist stets mit Anerkennung verbunden: Durch die Medien. Durch das Establishment. Durch den Gehaltszettel. Eine Gesundheitssenatorin in Bremen kann die Fallpauschalen zu „Gesundheit als Ware“ nicht abschaffen. Sie muss es also anerkennen … Die Anpassung an das „Normale“ bis hin zur Verwechselbarkeit hat sich ja bei den Grünen schon abgespielt. Peter Kraus, taz.de

Rückschlag vor Gericht

„Kündigung als Taktik“,

taz Bremen vom 18. 2. 21

Zeit, zum juristischen Gegenschlag auszuholen. Steuerrechtlich alles in Butter? Arbeitsschutz fehlerfrei? Spesenabrechnungen tipptopp? Wär doch gelacht, wenn man nicht was finden würde. Ach ja: Verleumdung. Aber mal unter uns: Es wird sich keine StA finden die da Ermittlungen lostritt – eine Krähe hackt … Bolzkopf, taz.de