ARBEITSVERTRÄGE
: Gericht erschwert Kettenbefristung

ERFURT | Das Bundesarbeitsgericht hat die Kettenbefristung von Arbeitsverträgen erschwert. So kann die fortdauernde Befristung von Beschäftigungsverhältnissen trotz eines triftigen Grundes im Einzelfall unwirksam sein, entschieden die Arbeitsrichter. Auf einen Missbrauch deuten besonders eine lange Gesamtdauer oder eine außergewöhnlich hohe Anzahl aufeinanderfolgender befristeter Verträge beim selben Arbeitgeber. Die Bundesrichter setzten mit ihrem Spruch eine Vorgabe des EU-Gerichtshofs um. (dpa)