Baustopp für Kohlekraftwerk ausgeweitet

DÜSSELDORF rtr/taz | Der Energieriese Eon muss den Bau seines milliardenteuren Steinkohlekraftwerkprojekts im westfälischen Datteln in weiteren wichtigen Teilen stoppen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster entschied am Donnerstag in einem Eilverfahren, dass zwei Teilgenehmigungen für den Bau nicht umgesetzt werden dürfen. Das Gericht hatte vergangene Woche bereits den Bebauungsplan für nichtig erklärt. Ein Kohlekraftwerk könne nur realisiert werden, „wenn damit in der CO2-Bilanz ein Fortschritt erreicht wird“, hieß es in der Begründung. Das treffe für den geplanten Bau nicht zu. Geklagt hatten ein Landwirt und der Umweltverband BUND. Nach dem ersten Teilerfolg gingen sie nun auch gegen die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für den Bau vor, der nach den Plänen Eons der größte Monoblock in Europa werden soll. Das OVG entschied nun, dass die neuen Klagen aufschiebende Wirkung haben. Die Beschlüsse seien unanfechtbar. Eon kann nun unter anderem auch die Bahnanbindung des Kraftwerks, mit der erst vor kurzem begonnen wurde, vorerst nicht weiter errichten. Die Bauten am Kesselhaus und Kohle- und Ammoniaklagern waren bereits nach dem Entscheid über den Bebauungsplan gestoppt worden. (AZ: 8 B 1342/09.AK; 8 B 1343/09.AK)