MIETER-TIPPS

Kosten für Dachrinnenreinigung können nur dann über die Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden, wenn es im Mietvertrag eine entsprechende Vereinbarung gibt. Nach Schätzungen des Hamburger Mietervereins ist dies bei bis zu 700.000 Mietverträgen nicht der Fall. Der Mieter muss die Umlage allerdings rechtzeitig beanstanden.

Weil sich in ihrer Wohnung Kondenswasser und Schimmelpilz bildete, minderten die Mieter eines Einfamilienhauses die Miete um 20 Prozent. Der Vermieter kündigte – und bekam vom Bundesgerichtshof (BGH) recht: die Mieter hätten die Schimmelbildung verschuldet – in ihrem Haus befanden sich zwei Aquarien und ein Terrarium mit Schlangen.