Was ist der EU-Haftbefehl?

Der Europäische Haftbefehl erleichtert Auslieferungen ins EU-Ausland. Deutsche können erstmals an andere Staaten ausgeliefert werden. Bei Ausländern vereinfacht er das Verfahren. Bei 32 Deliktgruppen von Terrorismus bis Korruption muss nicht mehr geprüft werden, ob die konkrete Tat in beiden Staaten strafbar wäre. Der EU-Rahmenbeschluss wurde im Juni 2002 einstimmig von den damals 15 EU-Staaten getroffen. Im Juli 2004 setzte der Bundestag die Vorgaben in nationales Recht um. Bis April hat Deutschland erst 20 eigene Staatsbürger an EU-Staaten ausgeliefert. Gegen 60 weitere lagen Haftbefehle vor, die Betroffenen konnten aber noch nicht verhaftet werden. Das Auslieferungsverfahren hat sich stark verkürzt, von neun Monaten auf nur noch einen Monat. CHR