Bestätigter Verdacht

Amtsgericht verhängt Bewährungsstrafe gegen den ehemaligen CDU-Abgeordneten Clemens Nieting. Vorwurf: Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie

Clemens Nieting ist vorbestraft. Das Hamburger Amtsgericht hat den ehemaligen CDU-Bürgerschaftsabgeordneten wegen des Besitzes und der Verbreitung kinderpornographischer Schriften mit einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung bestraft und als Bewährungsauflage eine Geldbuße in Höhe von 2500 Euro verhängt. Die Entscheidung ist rechtskräftig, Nieting hat seinen Strafbefehl akzeptiert. Ob er damit auch seinen Job als Landesorganisationsleiter in der Hamburger CDU-Zentrale am Leinpfad verliert, muss nun der Landesvorstand entscheiden. Seit Bekanntwerden der Ermittlungen ist Nieting beurlaubt.

Indem er den Strafbefehl akzeptierte, hat der CDU-Politiker einen Gerichtsprozess vermieden, durch den der Fall weiterhin in der Öffentlichkeit geblieben wäre. Sein Bürgerschaftsmandat hatte der 40-Jährige direkt nach einer Polizeirazzia in seiner Wohnung am 30. März niedergelegt.

Bei den Ermittlungen bestätigte sich der Verdacht der Staatsanwaltschaft, dass Nieting nicht nur selbst kinderpornographisches Material besessen, sondern dieses in drei Fällen auch weiterverbreitet hat. Auf die Fährte des CDU-Politikers waren die Fahnder bei ihren Ermittlungen gegen einen Kinderpornoring in Süddeutschland gekommen. Die Polizei hatte die entsprechenden Aktivitäten eines Verdächtigen im baden-württembergischen Tuttlingen recherchiert und war dabei auf Nieting gestoßen. Der stand mit dem süddeutschen Beschuldigten offenbar in virtuellem Kontakt. Bei der Durchsuchung der Wohnung des CDU-Abgeordneten in Langenhorn stellten die Fahnder Computer und zahlreiche Disketten sicher. Darauf entdeckte die Polizei einschlägige Darstellungen kinderpornographischen Inhaltes.

Nieting hatte den Besitz der Datenträger damit begründet, dass er Jahre zuvor für eine CDU-Kampagne zum Thema recherchiert habe. Wenn er sich etwas vorwerfen müsse, so behauptete er Anfang April, dann allenfalls „einen zu sorglosen Umgang mit dem Internet und eine gewisse Blauäugigkeit“.

Der Fall Nieting stellte im Frühjahr eine weitere Episode in einer ganzen Reihe schmutziger Affären innerhalb der Hamburger CDU dar. So hat die Staatsanwaltschaft auch ein Ermittlungsverfahren gegen den Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz eingeleitet. Er steht im Verdacht, einen anderen Abgeordneten bestochen zu haben. Für den Vorwurf drohte Warnholz dem Parlamentarier eine Verleumdungsklage an. Anfang Juni dann sorgte der CDU-Fraktionskollege Jörn Frommann für Schlagzeilen: Gegen ihn ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Betrugsverdachtes. Der Geschäftsführer einer Immobilenfirma soll Erziehungsgeld für seine Tochter bezogen haben – zu Unrecht.Elke Spanner