zitat der woche
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Foto: Raketen-Foto: dpa

„Das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen ist untersagt“

die gegenrede
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„Ein derart umfassendes Feuerwerksverbot ist keine objektiv notwendige Infektionsschutz-Maßnahme“

Mit dieser Begründung hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg das Feuerwerksverbot in der niedersächsischen Coronaverordnung außer Vollzug gesetzt

Paragraf 10 a, Absatz 2, der niedersächsischen Coronaverordnung