Klinikträger

In NRW gibt es rund 225 katholische, 75 evangelische, 65 städtische und 33 private Kliniken. Trotz geringer Unterschiede im Therapieangebot gibt es Differenzen. Die konfessionellen Häuser eint ein besonderes Arbeitsrecht, das Streiks unterbindet. Schwangerschaftsabbrüche, Vorgeburts-Diagnosen und Teile der Spitzenmedizin sind in katholischen Hospitälern nicht möglich. Ein klares „Nein“ gibt es auch für die aktive Sterbehilfe. In diesem Punkt sind selbst die evangelischen Häuser rigoros. Ansonsten überlassen die Konfessionellen viele Entscheidungen dem Gewissen der Mediziner. Die lukrative Spitzenmedizin wird vor allem von privaten Häusern befürwortet. RAG