Die Frage der Listenplätze: Homogen oder wild gemischt?

Bei dem im Moment zu beobachtenden Streit zwischen WASG und PDS um die Listenplätze geht es um mehr als nur politischen Machtpoker. Denn im schlimmsten Fall könnte das Linksbündnis auch im Bund gerade an dieser Frage scheitern – aus rein juristischen Gründen. Dabei spielt das so genannte Homogenitätsgebot eine wichtige Rolle. Der Hintergrund in Kürze: Der Bundesverband der WASG hat beim Bundeswahlleiter eine so genannte Beteiligungsanzeige eingereicht. Mit ihr geben neue Parteien, die sich noch nie zur Wahl gestellt haben, ihr Vorhaben bekannt. Für die WASG lauert hier jedoch ein Problem. Denn sie gilt fortan als Partei, die zur PDS in Konkurrenz tritt. „Kandidaten, die einer konkurrierenden Partei angehören, dürfen nicht einfach auf einer anderen Liste antreten“, sagt Landeswahlleiter Andreas Schmidt von Puskás. „Das könnte man böse als Umgehungsgeschäft bezeichnen.“ Über die Rechtmäßigkeit der aufgestellten Landeslisten entscheidet letztlich der Landeswahlausschuss. Tauchen zu viele WASG-Kandidaten auf einer offenen PDS-Landesliste auf, könnte er die Liste als nicht rechtens ablehnen.Dieses Argument macht sich PDS-Landeschef Stefan Liebich zu Eigen, wenn er argumentiert, die PDS-Mitglieder müssten in der Summe die deutliche Mehrheit haben. Eine gewisse „Homogenität“ muss also bei der Aufstellung gewährleistet sein. Über die Frage, wie viele Kandidaten von außen diese beinhalten kann, streiten sich die Juristen.In Berlin wird es damit aber kein Problem geben – vorausgesetzt, die PDS bleibt bei ihrer Linie, keine WASGler zuzulassen. U. SCHULTE