leserInnenbriefe:
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Welche Studie meint die Senatorin?
„Die Situation ist beschissen“ – Interviewmit Bildungssenatorin Claudia Bogedan
taz Bremen vom 5. 12. 20
Als Mensch (geboren 1959), der Kurzschuljahre in der Volksschule (Jahrgang 2 und 3) genossen hat, war ich doch sehr überrascht über die vermeintlichen Folgen der Kurzschuljahre: höheres Risiko für Altersarmut und ein geringeres Einkommen als Vergleichsgruppen. Und dann noch das Adjektiv: fatal. Als Sowi-Lehrer in NRW bin ich doch sehr erstaunt, dass eine promovierte Sozialwissenschaftlerin zu einem so voreiligen Schluss kommt. Zu fragen wäre doch: Welche Gruppen wurden als Vergleichsgruppen herangezogen? Gab es in den betroffenen Jahrgänge (1950–1960) höhere Schul-/Ausbildungs-/Studiumsabbrüche? Wenn es wirklich ein geringeres Lebenseinkommen gibt, hat dies nicht eher die Ursachen mit der beginnenden Arbeitslosigkeit in den 70ern? Welche Studie war das überhaupt? Berufen Sie sich auf die fragwürdigen Studien und Berechnungen von Herrn Wößmann (Ifo-Institut) zu diesem Thema? Schade, dass eine promovierte Sozialwissenschaftlerin und Bildungssenatorin hier ohne wissenschaftliche Belege eine neue Geschichte über fehlende Schulzeit erzählen will.
PS: Vor Jahren war die auf 12 Jahre verkürzte Schulzeit bis zum Abitur der neue „Heilsbringer“. Wie die Zeiten sich ändern.
Thomas Hoffmann, Schwerte
Demonstrieren ist Recht der politischen Minderheit
„Querdenken-Demo. Freiheit, die sie meinen“
taz Bremen vom 7. 12. 20
In Bremer Schulen findet Unterricht in ganzen Klassenverbänden ohne Abstand und ohne Maske statt. In vollgepackten Bussen und Straßenbahnen fahren BremerInnen täglich zu ihren Arbeitsplätzen und Geschäftsleute sitzen eng an eng in Flugzeugen. Vor diesem Hintergrund wirken die medizinischen Gründe von Innensenator Mäurer für das Verbot der „Querdenken“-Demo reichlich unglaubwürdig. Zumal eine Ansteckung an der frischen Luft sehr unwahrscheinlich ist. Offensichtlich misst der Bremer Senat mit zweierlei Maß.
Man mag von den Ansichten der Querdenker halten, was man will, aber auch für sie gilt Artikel 8 des Grundgesetzes, in dem es heißt: „Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“ Es ist ein Recht der politischen Minderheit, sich für ihre Anliegen Gehör zu verschaffen und grundlegend für ein demokratisches Staatswesen. Dass das Bundesverfassungsgericht das Demo-Verbot bestätigt hat, macht es nicht besser. Als klar war, dass keine 20.000 Demonstranten zu erwarten waren, sondern nur einige Hundert, hätte Mäurer die Polizeikollegen aus den anderen Bundesländern eigentlich nach Hause schicken können. Doch um den gewaltigen Aufwand an Mensch, Tier (Pferde- und Hundestaffeln) und Material (allein sieben Wasserwerfer wurden gesichtet) zu rechtfertigen, wurden die Beamten aus Berlin in den Bürgerpark geschickt, um Spaziergänger mit Kerzen aufzuspüren und Knöllchen zu verteilen.
Wenn ich bedenke, wie locker die Innenbehörde mit täglich tausendfachen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung umgeht (aufgesetztes Parken, überhöhte Geschwindigkeit und chronisches Überfahren roter Ampeln), dann erscheint mir das Schreiben von 700 Anzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten gegen friedliche Spaziergänger am Samstag recht wenig hanseatisch zu sein. Walter Ruffler, Bremen
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