in kürze KABEL TROTZ DIGITAL-TV
: BGH treibt Miete hoch

Vermieter dürfen ihre Wohnungen ans Kabelnetz anschließen, auch wenn Mieter das billigere Digitalfernsehen empfangen. Dies entschied der Bundesgerichtshof auf die Klage eines Berliners Vermieters. Das Breitbandkabel sei eine Wohnwertverbesserung (die dem Vermieter eine Mieterhöhung gestattet). (Az: VIII ZR 253/04) (afp)