Warten auf den M.

PROZESS Weil er sich Urlaub erschwindelt hat wird ein Soldat vom Gericht zu einer Geldstrafe verurteilt

M., dem 21-jährigen Angeklagten, wäre einiges erspart geblieben, wäre er gestern um 12.15 Uhr im Amtsgericht, Saal 651, erschienen. Einiges, das sind in diesem Falle 240 Euro, die er nun zahlen muss, weil er der Ladung nicht folgte. Der Richter erließ einen Strafbefehl über diese Summe, zahlbar in Raten.

M. dürfte das schmerzen. Die Geldsumme, die er für sein mutmaßlich Mitte Februar 2009 begangenes Vergehen zahlen muss, steigt auf 1090 Euro an. Viel Geld für einen, der nicht viel hat, außer Sorgen wahrscheinlich.

M., der damals freiwillig zusätzlichen Wehrdienst bei einem Feldjägerbataillon in Bremen leistete, hatte für zwei Tage Sonderurlaub beantragt. Er sei zu einem Einstellungs- und einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Es stellte sich heraus, dass das Schreiben, das M. vorlegte, von ihm selbst gefälscht worden war – ziemlich amateurhaft –, es tatsächlich keine Einladungen gab. Die Bundeswehr brummte M. dafür 850 Euro auf und klagte ihn zusätzlich wegen des Verstoßes gegen das Wehrstrafgesetz an. Der Richter gibt zu erkennen, dass das nicht unbedingt hätte sein müssen; die eine Strafe hätte doch wahrscheinlich genügt. Der Richter spricht mit Nachsicht, er hat es am Amtsgericht oft mit Leuten zu tun, die ihr Leben irgendwie nicht in den Griff kriegen und dann, Gesetze wollen es so, straffällig werden, ohne tatsächlich jemandem geschadet zu haben. So wie der M. Bestenfalls musste ein Dienstplan umgeschrieben werden.

M. bekannte sich hernach zu seinem Vergehen, „blöd“ sei das gewesen, aber ihm sei, so heißt es in der Anklageschrift, vieles über den Kopf gewachsen in der Zeit: kein Geld, dauernde Anrufe der Wohnungseigentümerin – wohl wegen ausstehender Mieten – und dann werde er auch noch Vater, müsse aber „erstmal selbst sein Leben in den Griff kriegen“. Die Protokollführerin spricht aus, was sie denkt, „dummer Junge“, sagt sie, „wärest du gekommen, wäre es eingestellt worden“. Sie will ihn anrufen, fragt nach einer Handynummer, aber, nein, M. wohnt irgendwo in Mecklenburg, er kommt nicht mehr. Dann wird der Strafbefehl erlassen. FEZ