personalwechsel!

Die Abgeordneten und Fraktionen des Bundestages beschäftigen insgesamt rund 4.200 Mitarbeiter, deren Verträge mit der Legislaturperiode enden. Wenn Parlamentarier nicht mehr in den Bundestag einziehen oder Fraktionen ihre Stäbe verkleinern, droht den Mitarbeitern die Arbeitslosigkeit. Anders, als von Blättern wie Bild behauptet, können sie dann laut der Bundestagsverwaltung nicht mit „Extrawürsten“ oder einer „Luxusbehandlung“ rechnen. Erst nach mindestens acht Jahren kontinuierlicher Tätigkeit für den Bundestag haben sie Anspruch auf ein Übergangsgeld von vier Monatsgehältern – eine Summe, die der Höhe von Abfindungen in der Wirtschaft entspreche. Wer zwölf Jahre im Parlament gearbeitet hat und mindestens 50 ist, bekommt neun Monatsgehälter. Das Übergangs- wird auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Mit einem neuen Job erlischt der Anspruch auf den Zuschuss komplett. AGX