Ab ins Wähler-verzeichnis!

BONN ap ■ Bundeswahlleiter Johann Hahlen empfiehlt im Ausland lebenden Deutschen, sich unabhängig vom Ausgang der Klagen gegen die Neuwahl so schnell wie möglich ins Wählerverzeichnis eintragen zu lassen.

Hahlen sagte der Deutschen Welle, zwar handele es sich um lediglich 50.000 Stimmen, doch zähle auch bei 50 Millionen Wahlberechtigten jedes Votum. Er erklärte in dem Interview, Auslandsdeutsche sollten nicht auf etwaige Entscheidungen warten, sondern sich möglichst schnell in die Wählerlisten eintragen lassen.

„Jetzt läuft gewissermaßen die Stoppuhr. Denn unsere Verfassung schreibt vor, dass die Neuwahl spätestens 60 Tage nach der Auflösung des Bundestages erfolgen muss. Das bedeutet für die Deutschen im Ausland schon, dass sie sich mehr beeilen müssen als sonst vor einer Bundestagswahl.“ Ein Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis muss deshalb bis spätestens 28. August bei der zuständigen deutschen Gemeindebehörde eingegangen sein.

www.bundeswahlleiter.de