Das falsche Augenmerk

Bezirksamt Altona gibt Fehler zu: Das Auftrittsverbot der Punkgruppe “Left Jab“ auf dem Bismarckbad-Fest war verfassungswidrig. Initiative zieht Klage zurück

Das Auftritts-Verbot der Ottenser Punkgruppe „Left Jab“ sowie das Abspielverbot von Punkmusik auf dem Altonaer Bismarckbad-Initiativenfest im April war verfassungs- und rechtswidrig. Das gesteht das Bezirksamt Altona ein: „Die Auflage war ermessensfehlerhaft, da sie nicht ausreichend begründet wurde und mildere Mittel möglich gewesen wären,“ erklärte das Amt jetzt in einem Brief an die Initiative „Unser Bismarckbad bleibt“. Veranstalter Robert Jarowoy nimmt die Entschuldigung an: „Wir werden die Klage vorm Verwaltungsgericht zurückziehen.“

Zur Erinnerung: Anfang April prägten wieder verstärkt Punks das Straßenbild Ottensens. Sie trafen sich vor allem an Wochenenden zu Gelagen auf dem Alma-Wartenberg-Platz – zum Argwohn der Polizei. Dort herrscht mittlerweile die Philosophie, dass das Erscheinungsbild dieser Subkultur mit dem Charakter eines „eventorientierten und erlebnisoffenen“ Stadtteils nicht zu vereinbaren sei. Mehrfach ging die Ordnungsmacht zum Teil mit zweifelhaften und barschen Methoden gegen die Bunthaarigen vor (taz berichtete).

Ein Höhepunkt der Querelen war dann das lang geplante Fest der Initiative „Unser Bismarckbad bleibt“. Da die Mitglieder der Punk-Band „Left Jab“, die auf dem Bauwagenplatz an der Gaußstraße residiert, als rege Besucher des Bades auch zu den AktivistInnen der Ini gehörten, lag ein Auftritt der Gruppe nahe. Aber als dann im Internet ein Aufruf erschien, dass es „coole Live-Mukke“ auf dem Event gäbe, wurde die Polizei in Person des selbst ernannten „Punkexperten“ Peter Claussen von der Altonaer Revierwache Mörkenstraße beim Bezirksamt Altona vorstellig und forderte ein Auftritts-Verbot der Gruppe sowie ein Abspielverbot von Punkmusik.

„Das ist eine unzulässige Zensur einer bestimmten Art von Kunst“, schimpfte schon damals der Direktor der Forschungsstelle für Kulturverfassungs- und Verwaltungsrecht an der Uni Hamburg, Ulrich Karpen. Das Bezirksamt gibt den Fehler nun zu. Es habe dem Bezirksamt fern gelegen, „mit der Auflage eine bestimmte Gruppe auszugrenzen“, heißt es in dem Brief an die Ini. „Gleichwohl wird bei wegerechtlichen Entscheidungen unsererseits in Zukunft ein besonderes Augenmerk auf die Grundrechte, insbesondere das der freien Meinungsäußerung, gerichtet sein.“ KAI VON APPEN