BGH STÄRKT MIETERRECHTE
: Kaution darf nicht verrechnet werden

KARLSRUHE | Vermieter dürfen Kautionen ihrer Mieter nicht mit fremden Forderungen verrechnen. Mietkautionen dienen allein dafür, mögliche Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis zu sichern und müssen Mietern nach dem Auszug ausgehändigt werden, entschied der BGH. Ein Vermieter hatte 1.000 Euro Kaution eines Mieters nach dessen Auszug mit der Begründung einbehalten, er habe Ansprüche eines Exvermieters gegen den Mieter übernommen und wolle diese Forderungen mit der Kaution verrechnen. (afp)