Behinderte als Arbeiternehmer

Die Arbeitslosenquote von Menschen mit Behinderungen ist überdurchschnittlich hoch: Je nach Statistik variiert sie zwischen 20 und 40 Prozent. Um diese Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren, hat der Bund eine Quote eingeführt. Jedes Unternehmen mit mindestens 20 MitarbeiterInnen ist verpflichtet, fünf Prozent seiner Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten zu besetzen. Wer das nicht macht, muss eine so genannte „Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe“ zahlen. Diese ist allerdings sehr niedrig: Hat von 20 Beschäftigten niemand eine Behinderung, beträgt sie 260 Euro im Monat, bei mehr MitarbeiterInnen ist sie entsprechend höher. Durch Aufträge an Werkstätten für behinderte Menschen verringert sich die Abgabe. Dabei können 50 Prozent der im Rechnungsbetrag enthaltenen Arbeitsleistung auf die zu zahlende Ausgleichsabgabe angerechnet werden. So funktioniert die Arbeit der „Genossenschaft der Werkstätten für Behinderte eG“. Sie betreibt die bundesweiten CAP-Märkte, in denen Behinderte und Nichtbehinderte arbeiten. Regionalen Behinderten-Werkstätten werden beteiligt. Das Wort CAP leitet sich aus dem englischen Wort „handicap“ ab. A. JOERES