Strafbarer Sex

Vom 15. Mai 1871 bis zum 11. Juni 1994 wurden sexuelle Handlungen zwischen Personen männlichen Geschlechts im Paragraph 175 unter Strafe gestellt.

1935 verschärften die Nationalsozialisten den Paragraphen, da Homosexualität die „Neigung zur seuchenartigen Ausbreitung“ habe: Für eine Verurteilung von bis zu fünf Jahren Haft reichten jetzt bereits „wollüstige Absichten“. Allein zwischen 1937 und 1939 wurden fast 100.000 Männer in der geheimen Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität erfasst.Während §175 in der DDR abgemildert wurde, galt in der BRD bis 1969 die Fassung von 1935, in dieser Zeit wurden mehr als 50.000 Menschen rechtskräftig verurteilt. Danach wurde der Paragraph abgemildert. Ab 1969 war homosexuelle Prostitution und Sex mit unter 21-Jährigen strafbar, ab 1973 nur noch Homo-Sex mit unter 18-jährigen. 1994 wurde §175 ersatzlos gestrichen. Die Liebe zwischen Frauen war nie Straftatbestand. MIB