Pornosammler entgeht dem Knast

2.250 Euro Strafe muss ein 34-jähriger Arbeitsloser zahlen, weil er Kinder- und Tierpornos besaß und verbreitete

Bremen taz ■ Völlig ungerührt verfolgt Thomas S. das Gerichtsverfahren gegen ihn. Während der gesamtem Verhandlung sagt der Angeklagte kaum ein Wort. Am Ende wird der unauffällige 34-Jährige vom Bremer Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 2.250 Euro verurteilt – weil er zwischen 2002 und 2004 Filme und Bilder mit Kinder- und Tierpornographie aus dem Internet geladen und dort weiter verbreitet hat.

Vor dem Amtsgericht schweigt S. zu den Vorwürfen gegen ihn. Selbst das Recht auf das letzte Wort mag er nicht in Anspruch nehmen. Statt dessen verliest sein Verteidiger, Tjark Schaper, eine vorbereitete Erklärung. Darin zeigt sich S. reuig: „Es tut mir leid“, schreibt er – und betont zugleich, „kein Interesse“ an Kinderpornos zu haben.

Er sei lediglich „nachlässig“ gewesen, rechtfertigt sich S. mit Schapers Hilfe für den Besitz der Pornos. Deshalb habe er die elf Videos und 26 Bilder, einmal aus dem Netz geladen, nicht wieder von seinem Rechner gelöscht. Bezogen hat er sie über die Internettauschbörse „Kazaa“, über die er das Material auch anderen Internetnutzern zugänglich machte. Wie viele davon tatsächlich Gebrauch machten, lässt sich nicht mehr feststellen.

„Wir sprechen hier von erheblichem kriminellen Unrecht“, bekräftigte Staatsanwalt Frank Repmann. Das müsse auch hart bestraft werden, fügt Schaper in seinem Plädoyer an. Auf eine genaue Strafe mag er sich nicht festlegen.

Repmann seinerseits hielt schon die gesetzlich vorschriebene Mindeststrafe für „ausreichend“: 150 Tagessätze à 15 Euro, insgesamt 2.250 Euro, bedeuteten für den Arbeitslosen eine „deftige Strafe“, befand der Staatsanwalt, zumal S. auch den beschlagnahmten Rechner nicht wieder zurück bekommt.

Amtsrichter Peter Mertens sieht das anders. Mit dem Urteil sei der Angeklagte „noch gut weggekommen“, selbst die „Vielzahl“ der Straftaten wollte Mertens nicht strafverschärfend anrechnen. „Das ist auch so eine deutlich fühlbare Sanktion.“

S., der mit einer selbstständigen Tagesmutter verheiratet ist, will sich nun in psychologische Behandlung begeben – gemeinsam mit seiner Ehefrau. Eigene Kinder – wiewohl erwünscht – hat das Paar keine. Ob das mit den Kinderpornos auf seinem Computer zu tun habe, könne er jedoch nicht sagen, lies S. verlesen. mnz