Um 11 Uhr nicht erschrecken!

Erster Warntag seit 30 Jahren: Am Donnerstag heulen die Sirenen

Probealarm in ganz Deutschland: Am Donnerstag findet der erste bundesweite Warntag seit der Wiedervereinigung statt. Wie das Bundesinnenministerium mitteilte, soll um 11 Uhr unter anderem über Sirenen, Radio- und Fernsehprogramme, Werbetafeln und die Warn-App NINA ein Probealarm ausgelöst werden. Der Warntag soll laut Ministerium „die Akzeptanz und das Wissen um die Warnung der Bevölkerung in Notlagen erhöhen und damit deren Selbstschutzfertigkeiten“ stärken.

Seit 30 Jahren hat es diese Art von Probealarm in Deutschland nicht mehr gegeben. Künftig soll es den Warntag jedes Jahr geben, jeweils am zweiten Donnerstag im September. Für den Katastrophenschutz sind in Deutschland unterschiedliche Institutionen auf Ebene des Bundes, der Länder und der Kommunen zuständig. Über all ihre Systeme soll am Donnerstag ein Alarm ausgelöst werden.

Der Ablauf der Warnung unterscheidet sich je nach Bundesland und Kommune: In Berlin etwa gibt es seit den 90er Jahren keine Sirenen mehr, weshalb die Warnung dort über Medien, Apps und Anzeigetafeln der öffentlichen Verkehrsmittel verbreitet wird. In Hessen soll bereits um 10.45 Uhr die Warn-App HessenWarn ausgelöst werden. Die niedersächsische Stadt Osnabrück wiederum beteiligt sich nach eigenen Angaben nicht am Sirenenalarm, weil dort gerade ein neues Sirenensystem aufgebaut wird. Per Warn-App wird allerdings auch dort probehalber alarmiert werden. Weitere Informationen gibt es auf der Seite www.bundesweiter-warntag.de.

Einen „Anstoß für eine grundlegende Debatte über die Zukunft des Katastrophenschutzes“ sehen die Grünen in dem Warntag. Der Bund müsse insbesondere bei länderübergreifenden Not- und Gefahrenlagen dringend eine „aktivere Rolle“ übernehmen, forderte Irene Mihalic aus der Grünen-Bundestagsfraktion. Sie verwies dabei unter anderem auf den Klimawandel. Dadurch komme es immer häufiger zu Extremwetterlagen, ergänzten die beiden Grünen. In einer solchen Situation dürften die Länder nicht alleingelassen werden. (afp, epd)