INNENMINISTERIUM
: Auskunftspflicht

BERLIN | Das Bundesinnenministerium muss Journalisten Auskunft darüber erteilen, welche Zielvereinbarungen es mit den Sportverbänden des Deutschen Olympischen Sportbundes getroffen hat. Dies betreffe auch Angaben, wie viele Medaillen der jeweilige Verband bei den Olympischen Spielen erzielen und welchen Platz Deutschland in der Nationenwertung erreichen solle, so das Verwaltungsgericht Berlin. Geklagt hatte ein Sportjournalist der WAZ. (epd)