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: Castor-Gegner: „Befreiung“ umsonst

KÖLN dpa ■ Atomkraftgegner müssen den Polizeieinsatz bei einer Schienenblockade nicht bezahlen, wenn keine Mehrkosten angefallen sind. Mit diesem Urteil gab das Verwaltungsgericht Köln gestern den Klagen zweier Castor-Gegner statt. Sie sollten für die „Befreiung“ durch die Polizei 1.500 Euro Personalkosten zahlen. Laut Gericht hätten sie die Kosten aber nur dann übernehmen müssen, wenn Mehrkosten angefallen wären – etwa durch Überstunden von Polizeibeamten. Die Kläger hatten sich beim Atommüll-Transport im November 2002 an der Bahntrasse Lüneburg–Dannenberg an eine Bahnschiene gekettet. BGS-Beamte schnitten die Schiene auf und trugen die Demonstranten weg. Die Personalkosten bei der „Befreiung“ der Kläger seien keine Mehrkosten, da die Beamten ohnehin vor Ort gewesen seien, so das Gericht (Az.: 20 K 490/04 und 20 K 3167/04).