Rechte Kundgebung im Fackelschein

VERSAMMLUNGSRECHT Verwaltungsgericht erlaubt Neonazis nicht, in Hannover zu marschieren. Verlegung von Protestaktion in Bad Nenndorf rechtens

Durch Hannover marschieren werden die Neonazis am frühen Samstag wohl nicht: Eine Beschwerde gegen das polizeiliche Verbot eines ursprünglich angemeldeten Aufmarsches lehnte am Freitag das Verwaltungsgericht Hannover ab. Eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg, das die Neonazis am Freitag anriefen, lag bei Redaktionsschluss nicht vor.

Immerhin: Falls es dabei bleibt, dürfen die Rechtsextremen um Kameradschaftskader Dieter Riefling bei ihrer erlaubten Kundgebung am Zentralen Omnibusbahnhof immerhin Fackeln anzünden. Deren Verwendung vermittele nicht den „Eindruck eines paramilitärischen Aufzuges“, befand das Gericht, das in dem Feuerschein auch keinen spezifisch nationalsozialistischen Symbolgehalt erkannte.

Entscheidungsfreudig war das Gericht auch, was den Nazi-„Trauermarsch“ im nahen Bad Nenndorf angeht – respektive den Protest dagegen: Dass die Grüne Jugend Niedersachsen ihre dortige Kundgebung verlegen muss, befand es für rechtens. Fußend auf einer Gefahrenprognose hatte die Polizei dem Grünen-Nachwuchs einen aus deren Sicht ungünstigeren Ort zugewiesen: Man war besorgt, es könnte zu Blockaden der Nazi-Marschroute kommen.

Problematisch: In der Begründung hatte die Polizei zwei Protestbündnisse miteinander verwechselt, weshalb der Grünen-Nachwuchs das Verwaltungsgericht anrief.  AS