korrekturen und klarstellungen
: Dublin und andere Abkommen

In dem Portrait der Kirchenasyl-gewährenden Äbtissin Mechthild Thürmer vom 13. August schrieben wir, dass Geflüchtete, die unter die Dublin-Verordnung fallen, 18 statt sechs Monate im Kirchenasyl ausharren müssen, um vor einer Abschiebung sicher zu sein. Das ist nicht ganz richtig. Die Frist, binnen der Asylsuchende, die bereits in einem anderen EU-Staat registriert sind, zurückgeschickt werden können, beträgt sechs Monate, nur bei als „flüchtig“ geltenden Menschen sind es 18. Gerichte entschieden bereits mehrmals, das Kirchenasyl nicht mit Flüchtigsein gleichzusetzen ist und dehalb gilt in der Regel die Frist von sechs Monaten. In dem Artikel „Mercosur-Vertrag fördert Exporte von Pestiziden“ (taz vom 20. August) stand, dass das Parlament Zyperns das Handelsabkommen der EU mit der südamerikanischen Staatengruppe abgelehnt habe. In Wirklichkeit hatte es aber das Ceta-Abkommen mit Kanada abgelehnt.