Kritik an Reform zur Sterbehilfe

GESETZ Experten rügen: Entwurf geht zu weit

BERLIN taz/dpa | Die geplante Neuregelung der Sterbehilfe bleibt umstritten. Der vom Justizministerium vorgelegte Entwurf wird von Experten kritisiert. Es geht vor allem um den Personenkreis, dem Sterbehilfe erlaubt sein soll. Nach dem Entwurf soll gewerbliche Sterbehilfe künftig mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden. Nur Ärzte und Pfleger, die dem Betroffenen besonders nahestehen, sollen im Ausnahmefall straffrei bleiben.

Dem Behindertenbeauftragter der Bundesregierung, Hubert Hüppe, geht eine solche Regelung zu weit. Hüppe sagte den Zeitungen der WAZ-Gruppe: „Der Arzt ist die letzte Bastion für das Leben. Wenn sich der Arzt an der Selbsttötung beteiligen darf, dann verlieren behinderte Personen, Schwerstkranke und alte Menschen den Schutz vor denjenigen, die sie drängen, Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen. Damit würde der Druck für die Betroffenen stärker, der Sterbehilfe zuzustimmen.“

Auch Altbischof Wolfgang Huber lehnte es ab, die Regeln aufzuweichen. „Richtig ist es, auf Therapie zu verzichten, wenn sie nichts mehr helfen kann, und schwer kranken Menschen mit den Mitteln der Palliativmedizin ein würdiges Sterben zu ermöglichen“, sagte Huber der Bild-Zeitung. „Aber falsch ist es, das Tötungsverbot infrage zu stellen.“