Kröning verweigert Auskunft

NEBENVERDIENST Der scheidende Bundestagsabgeordnete Volker Kröning interpretiert das BVG-Urteil als Erfolg im Streit um die Offenlegungspflicht

Die Bundestagsabgeordneten Otto Schily und Volker Kröning müssen das vom Bundestagspräsidenten verhängte Ordnungsgeld nicht bezahlen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. In dem Rechtsstreit ging es um die Frage, ob die Bundestagsabgeordneten, die nebenher ihrem Anwaltsberuf nachgehen, ihre Nebeneinkünfte offen legen müssen.

Die „Anzeigepflicht“ gilt aber auch für Anwälte, erklärte das Gericht – allerdings für alle. Das Bundestagspräsidium hatte nur die beiden „Einzelanwälte“ zur Offenlegung aufgefordert, nicht aber Teilinhaber einer Anwaltssozietät. Dies sei eine „gleichheitswidrige Verwaltungspraxis“, erklärte das Gericht.

Wird Kröning nun seine anwaltlichen Einkünfte offen legen? „Natürlich tue ich das nicht“, erklärte er. Der Bescheid stellt nur den Verstoß gegen die Pflicht der Offenlegung fest. Beide scheiden mit der konstituierenden Sitzung des neuen Bundestags Ende Oktober aus dem Parlament aus. Betroffen wären nach dem Richterspruch in dem alten Bundestag weitere 23 Anwaltskollegen, erklärte Kröning gegenüber der taz. Der neue Bundestag werde sich überlegen, ob er ihn durchsetzen wolle. Betroffen wären Politiker wie Friedrich Merz. Kröning geht davon aus, dass der Bundestag die Verhaltensregel für Bundestagsabgeordnete ändern wird: „Sie sind unsinnig“, findet der Bremer Politiker. Das Verfassungsgut der anwaltschaftlichen Schweigepflicht sei mindestens ebenso hoch wie das der Transparenz.

Nach der bisher gültigen Regelung müssten auch Mitinhaber von Anwaltssozietäten nun der Bundestagsverwaltung umfänglicher als bisher Nachweise liefern, die in anonymisierter Form für jedes Mandat Auskunft über das jeweils erzielte Honorar geben. Bei Otto Schily ging es um ein vermutetes Honorar des Siemens-Konzerns von 140.000 Euro. kawe