Ein Helfer des NS-Regimes

Im Prozess gegen einen ehemaligen KZ-Wachmann sprechen die Nebenklageanwälte

Im Hamburger Stutthof-Prozess haben mehrere Nebenklage-Vertreter den angeklagten früheren KZ-Wachmann zu einem Schuldeingeständnis aufgerufen. Der 93-Jährige habe zugegeben, von August 1944 bis ­April 1945 als SS-Mann Wachdienst in dem Lager bei Danzig geleistet zu haben, sagte Rechtsanwalt Markus Horstmann. Der Angeklagte sei kein glühender Nazi gewesen, habe aber mitgemacht. „Er könnte heute sagen: Es war falsch, was ich damals gemacht habe.“ Dazu habe er in seinem letzten Wort die Chance.

Die Staatsanwaltschaft hat beantragt, den Angeklagten wegen Beihilfe zum Mord in 5.230 Fällen zu einer Jugendstrafe von drei Jahren zu verurteilen.

„Wären die Menschen in Stutthof geblieben, wenn sie nicht bewacht worden wären? – nein!“, sagte Anwalt Salvatore Barba. Er zitierte aus dem Protokoll der Wannsee-Konferenz, auf der die Nazi-Führung im Januar 1942 die Ermordung der europäischen Juden beschlossen hatte. „Das beschreibt eindeutig den damaligen Zeitgeist.“

Der Angeklagte sei Gehilfe des Vernichtungsterrors gewesen. Man könne ihm nicht vorwerfen, dass er keinen Widerstand geleistet habe. „Aber er hätte einen Antrag auf Versetzung stellen können“, so Barba.

Anwältin Christine Siegrot zollte dem Angeklagten Respekt dafür, dass er sich dem Prozess stelle. Angesichts der Zweifel an seiner Verhandlungsfähigkeit wäre es für ihn ein Leichtes gewesen, sich dem Prozess zu entziehen. Sie sei aber überzeugt, dass der Angeklagte 1945 an Erschießungen am Strand von Neustadt/Holstein teilgenommen, es aber verdrängt habe.

In dem seit Oktober laufenden Verfahren werden die rund 40 Nebenkläger – darunter Überlebende des KZ und Hinterbliebene von KZ-Opfern – von 17 Anwälten vertreten. (dpa)