Gegen Überwachung

Datenschützer will Verfassungsschutz-Pläne prüfen

bremen taz ■ Bestätigt sieht sich der Bremer Datenschutzbeauftragte Sven Holst durch das gestrige Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Karlsruher Richter hatten entschieden, dass Bestimmungen des Niedersächsischen Polizeigesetzes, in denen die vorbeugende Überwachung von Telefonen geregelt wird, mit dem Grundgesetz unvereinbar und deswegen nichtig sind. „Hiermit setzt das Gericht nach seiner Entscheidung zum großen Lauschangriff ein weiteres Signal für einen besseren Schutz des informationellen Selbstbestimmungsrechts der Bürger“, erklärte Holst.

Auch in Bremen habe das Innenressort immer wieder Novellierungen des Polizeigesetzes vorgelegt, die die Überwachung von Bürgern zum Ziel gehabt habe. Die derzeit geplanten Änderungen am Polizei- und Verfassungsschutzgesetz müssten jetzt intensiv geprüft werden, so Holst. ky

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