Kein Recht aufs tägliche Steak

Deutscher Ethikrat: Tierschutz sollte besser eingehalten werden

Der Deutsche Ethikrat hat eine konsequentere Umsetzung des Tierschutzgesetzes in deutschen Schlachtbetrieben gefordert. „Ich kenne kein einziges Rechtsgebiet, in dem so heuchlerisch vorgegangen wird wie im Tierschutzrecht“, sagte Steffen Augsberg von der Arbeitsgruppe Tierwohl im Deutschen Ethikrat am Dienstag in Berlin. Nach seinen Angaben ist es eher die Ausnahme, dass das, „was oben drinsteht, unten auch so ankommt“. Es gehe dem Ethikrat nicht darum, das Schnitzel zu verteufeln oder die Nutztierhaltung insgesamt zu verdammen, sagte die Ethikrats-Vorsitzende Alena Buyx. Doch eklatante Tierwohlverletzungen seien keine Ausnahme, sondern kämen in der Praxis noch viel zu oft vor. „Gute Ernährung mag ein Menschenrecht sein. Täglich ein T-Bone-Steak ist es aber nicht.“

Als Beispiel für eine mangelhafte Umsetzung gesetzlicher Vorgaben nannte Buyx das sogenannte Kükenschreddern. In Deutschland ist das Kükentöten in der Legehennenzucht nur noch für eine Übergangszeit zulässig, wie das Bundesverwaltungsgericht 2019 entschieden hatte. Die Praxis darf aber vorerst weitergehen, bis den Brutbetrieben praxisreife Verfahren zur Geschlechtsbestimmung schon im Ei zur Verfügung stehen. Solche langen Übergangsphasen seien abzulehnen, sagte Buyx. Kritik übte der Ethikrat auch am sogenannten Kastenstand, einem Metallrahmen, in dem die Sauen gehalten werden. (dpa)