Kölner besiegen Bremer

Rewe hat im Streit ums Verbot des Alkoholverkaufs am Bahnhof Recht bekommen gegen den Innensenator

Von Dana Ehlert

Kaum verhängt, schon ist das Alkoholverkaufsverbot in Teilen wieder gekippt. Dafür hat das Verwaltungsgericht am Donnerstag per Beschluss gesorgt. Gegen das partielle Verbot hatte der Kölner Lebensmittelkonzern Rewe geklagt. Ab sofort darf die Filiale am Bahnhof wieder auch freitags und samstags nach 22 Uhr alkoholhaltige Getränke verkaufen. Die im Viertel dagegen nicht. Im Vorfeld hatte Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) die Gegenwehr der Supermarktgruppe scharf kritisiert: „Der Konzern, zu dem bundesweit mehrere Tausend Filialen gehören, scheint in diesem Punkt jedes Maß und Mitte verloren zu haben.“ Das sah das Gericht offenbar anders.

Anlass für ein Verbot waren Verletzungen der Abstands- und Hygienevorkehrungen auf Bremens Straßen gewesen. Am Osterdeich, an der Schlachte und im Viertel hatten Mitte Juni an den Wochenenden Leute Party gemacht. An der Sielwallkreuzung waren die Verstöße besonders schwer: Hier feierten Hunderte fast ausnahmslos ohne Mundschutz. Daraufhin hatte Mäurer den Außer-Haus-Alkoholverkauf an Schlachte und im Viertel untersagt. Und auch rund um den Bahnhof.

Das Verwaltungsgericht sieht zumindest in diesem Verbot „einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte der Antragstellerin“. Es fehle der Anlass dafür. Im Bahnhofsviertel hatte es keine Verletzungen der Abstandsregelungen gegeben. Deshalb lasse sich ein Verbot nicht rechtfertigen, befand das Gericht.

Anders fällt die Entscheidung für die Filiale im Steintorviertel aus. Dort sei die zeitliche Verkaufsbeschränkung eine angemessene Sicherheitsmaßnahme angesichts aktenkundiger Verletzungen der Abstandsregeln. Das Gericht erinnerte aber daran, dass gegen solche Verstöße auch mit repressiven Maßnahmen vorgegangen werden könne. Die würden auch direkt jene treffen, die sich nicht an die Epidemieschutzvorschriften halten. Die Polizei war bei den Freiluftpartys nicht eingeschritten. Rechtskräftig ist die Entscheidung noch nicht, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ist möglich. Der Innensenator prüfe noch, ob er sie einlegt, sagte Behördensprecherin Karen Stroink.