G20-Datenbank ist Geschichte

Die Polizei hat ihre Gesichtsdatenbank zur Fahndung nach G20-Straftätern gelöscht. Streit geht aber weiter

Die Löschung der biometrischen Datenbank ist nachdrücklich zu begrüßen“

Johannes Caspar, Datenschutzbeauftragter

Die Polizei hat ihre umstrittene Gesichtsdatenbank zur Fahndung nach G20-Straftätern gelöscht. Als Grund habe die Polizei angegeben, dass keine strafrechtliche Erforderlichkeit mehr bestehe, teilte der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar am Donnerstag mit. Caspar hatte die Vergleichsdatenbank mit den biometrischen Gesichtsdaten Tausender Menschen kritisiert.

Die Polizei hatte die Software „Videmo 360“ nach den Krawallen rund um den G20-Gipfel 2017 angeschafft. Seit März 2018 wurde damit Video- und Bildmaterial – etwa aus Überwachungskameras auf S-Bahnhöfen, Medienberichten sowie auf das G20-Hinweisportal hochgeladene Dateien mit Handyaufnahmen von Zeugen – automatisch ausgewertet.

Im Dezember 2018 hatte Caspar die Löschung der Datenbank angeordnet. Nach seiner Auffassung existiert für die Polizei keine hinreichende Ermächtigungsgrundlage, die derartige Grundrechtseingriffe – zum wesentlichen Teil in die Rechte völlig unbeteiligter Personen – rechtfertigen könnte.

Aber die Innenbehörde folgte der Anordnung Caspars nicht und zog stattdessen gegen den Datenschützer vor Gericht. Im vergangenen Oktober erklärte das Verwaltungsgericht die Anordnung zur Löschung für rechtswidrig. Der Datenschutzbeauftragte hat gegen dieses Urteil die Zulassung der Berufung beim Oberlandesgericht beantragt.

Caspar erklärt nun: „Die Löschung der biometrischen Datenbank durch die Polizei ist nachdrücklich zu begrüßen.“ Es sei allerdings fraglich, ob der Streit damit vorbei sei. Nach derzeitiger Rechtslage kann die Polizei die automatisierte Gesichtserkennung auch bei anderen Großereignissen einsetzen – und wird das wohl auch tun. Caspar hofft auf eine baldige Klärung: „Gesetzliche Vorgaben zur Zulässigkeit des Einsatzes sind erforderlich, gerade um die Rechte von Menschen, die ganz überwiegend zu keinem Zeitpunkt tatverdächtig sind, zu schützen.“ (taz/dpa)