Kein Schadenersatz

URTEIL Häftlinge hätten ihre Verlegung selbst beantragen müssen, urteilt das Kammergericht

Die Klagen dreier Häftlinge auf Schadenersatz wegen menschenunwürdiger Bedingungen in der JVA Tegel sind in zweiter Instanz gescheitert. Im Berufungsverfahren gab das Kammergericht am Dienstag der Senatsjustizverwaltung recht, die die Urteile des Landgerichts angefochten hatte. Letzteres hatte den Häftlingen wegen ihrer Unterbringung in zu kleinen Zellen der Teilanstalt 1 bis zu 5.000 Euro Schadenersatz zugesprochen.

Das Gericht sah in der Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichtshofs von 2009 eine Zäsur für die Einschätzung der Haftsituation. Die Richter folgten zwar der Auffassung des Verfassungsrichter, wonach die Unterbringung der Häftlinge in zu kleinen Einzelzellen und ohne baulich abgetrennte Toilette gegen die Menschenwürde verstößt. Es seien schlimme Zustände gewesen, so der Vorsitzende Richter. Die Rechtslage für das Land sei vor dem Urteil „nicht einfach zu beurteilen gewesen“.

Aber auch ein Schadenersatzanspruch der Klagenden für die Zeit nach dem Urteil der Verfassungsrichter schien zweifelhaft. Dem Gericht zufolge sei dem Land kein Verschulden vorzuwerfen, weil die Betroffenen „keinen Antrag auf sofortige Verlegung“ in eine andere Zelle gestellt hatten. (dapd)